Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er beinhaltet eine grobmaschige Planung gemäß den Bodennutzungsbedürfnissen der Gemeinde. Hier werden keine parzellenscharfe Festlegungen vollzogen, womit der FNP die vorbereitende Bauleitplanung darstellt. Die bodenrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten ergeben sich aus § 5 Abs. 2 BauGB.